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Müssen Websites barrierefrei sein?

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Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste in Kürze

  1. Barrierefreies Internet bedeutet, dass auch Menschen mit Behinderung Websites und andere digitale Dienste ohne fremde Hilfe nutzen können.
  2. Die Anforderungen an barrierefreie Websites sind im Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) geregelt.
  3. Die Umsetzung der Richtlinien bezieht sich auf die Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit einer Seite.
  4. Eine Verpflichtung zur Barrierefreiheit besteht mit einigen Ausnahmen ab 2025.

Barrierefreiheit: Das Internet ist für alle da

Wer eine Website ins Leben ruft, möchte damit möglichst viele Menschen erreichen. Dafür muss die Seite allerdings so aufgebaut sein, dass sie für jede Person ohne Fremde Hilfe zugänglich und bedienbar ist. Das schließt auch Menschen mit einer Seh- oder Leseschwäche, Gehörlose und Menschen auf dem kognitiven Spektrum ein.

Für sie können komplizierte Texte, zu hohe oder zu niedrige Farbkontraste oder ein komplexes Design zu digitalen Barrieren werden, die eine Nutzung der Seite unmöglich machen. Im Sinne der Inklusion und Chancengleichheit sind öffentliche Stellen und Unternehmen dazu angehalten, Ihre Website barrierefrei zu gestalten.

Welche Anforderungen stellt das Gesetz?

In der EU-Richtlinie 2016/2102 hat die Europäische Kommission erstmals Anforderungen an Internetseiten des öffentlichen Sektors formuliert: Diese sollten Webinhalte barrierefrei, d.h. nach dem Standard der europäischen Norm EN 301 549, zur Verfügung stellen. Diese legt die Mindestanforderungen an die Barrierefreiheit von digitalen Technologien fest und orientiert sich an den weltweiten Web Content Accessibility Guidelines (WCAG). Demnach haben Website-Betreiber bestimmte technische Anforderungen bezüglich der Barrierefreiheit ihres Webauftritts zu berücksichtigen:

  • Wahrnehmbarkeit: Es sollten ausreichend Kontraste sowie sensorische Alternativen vorhanden sein.
  • Bedienbarkeit: Die Seite sollte auch ohne Maus, also nur mit einer Tastatur, nutzbar sein.
  • Verständlichkeit: Die Texte sollten in Leichter Sprache verfasst und Bilder mit Beschreibungen versehen sein.
  • Robustheit: Die Inhalte sollten auf verschiedenen Ausgabegeräten verlässlich dargestellt werden.

Welche Produkte müssen barrierefrei sein?

Zusätzlich wurde die EU-Richtlinie 2019/882 verabschiedet. Diese legt die Anforderungen an die Barrierefreiheit für digitale Produkte und Dienstleistungen für die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union fest. Sie gilt mit einigen Ausnahmen für Produkte, die nach dem 28. Juni 2025 in Verkehr gebracht werden. Dazu zählen unter anderem folgende Produkte und Dienstleistungen:

  • Hardwaresysteme wie z.B. Computer und Tablets
  • Selbstbedienungsterminals wie z.B. Zahlungsterminals und Geldautomaten
  • Fernsehgeräte mit Internetzugang
  • E-Book-Lesegeräte
  • Websites
  • Auf Mobilgeräten angebotene Dienstleistungen (z.B. Apps)

In Deutschland wurde die EU-Richtlinie 2019/882 mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) umgesetzt. Hinter beiden EU-Richtlinien, die von den einzelnen Staaten in nationales Recht zu überführen sind, steht das übergeordnete Ziel, alle Menschen gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu lassen.

BFSG: Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist am 22. Juli 2021 im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Es weitet die Anforderungen an die Barrierefreiheit auf private Wirtschaftsakteure aus und verpflichtet Unternehmen dazu, ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen barrierefrei anzubieten. Allerdings gelten die meisten Regelungen erst ab dem besagten 28. Juni 2025. 

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat für die Anwendung des Gesetzes konkrete Leitlinien formuliert. Per Definition des Gesetzes müssen Produkte und Dienstleistungen, die ein Wirtschaftsakteur auf dem Markt anbietet, in der allgemein üblichen Weise nutzbar sein. Das bedeutet: Menschen mit Behinderung müssen diese ohne besondere Erschwernis und ohne Fremde Hilfe nutzen können.

Ob und in welchem Maße Unternehmen diese Regelung umsetzen, unterliegt grundsächlich der Selbstkontrolle der Wirtschaftsakteure. 

Wann ist eine Website barrierefrei?

Was bedeutet Barrierefreiheit in Bezug auf Websites? Die Rechtsverordnung zum BFSG sieht vor, dass:

  • Websites wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust gestaltet sein müssen
  • Informationen über die Funktionsweise von Dienstleistungen verständlich dargestellt und auf mehr als einem sensorischen Kanal bereitgestellt werden müssen
  • Es bei nicht-textlichen Inhalten eine alternative Darstellung gibt
  • Helpdesks und Support barrierefrei sind

Grundsätzlich sind Wirtschaftsakteure dazu angehalten, für Menschen mit Seh- oder Hörbehinderung eine alternative Bedienform anzubieten. Ob die Website diesen Anforderungen genügt, obliegt allerdings vorerst der Prüfung durch die Akteure selbst.

Ist eine barrierefreie Website Pflicht?

Ja. Allerdings nicht für alle Websites und nicht ab sofort. Denn das Gesetz gilt für Erbringer einer Dienstleistung erst ab dem 28. Juni 2025, in einigen Ausnahmefällen gilt sogar eine Übergangsfrist bis 2030. Dazu zählen beispielweise der öffentlich-rechtliche Rundfunk, Live-Streams, NGOs, Schulen und Kitas sowie geschichtliche Archive.

Verpflichtend gelten die neuen Gesetze hingegen für folgende Akteure:

  • Zweckverbände und Stiftungen
  • Gesetzliche Krankenkassen und Sozialversicherungen
  • (Fach-)Hochschulen und Universitäten
  • Landschaftsverbände
  • Industrie- und Handelskammern
  • Rechtsanwalts- und Ärztekammern
  • Berufsgenossenschaften und Innungen
  • Sparkassen und staatliche Vermögensverwaltungen
  • Schulen und Kindergärten mit Online-Verwaltungsfunktion
  • Den öffentlichen Nahverkehr
  • Online-Händler

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Amelie Fischer
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Hallo, ich bin's, eine Schreibmaschine. Ich bin zwar zum Glück weniger angestaubt, aber genauso schnell! Wenn ich nicht gerade spannende Blogartikel produziere, findet man mich auf dem Fußballplatz, bei einer Runde Yoga oder mit einem entspannten Glas Rotwein, während ich in die magische Welt von Harry Potter eintauche.

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